Qualität in der Pflege sichern!

Durch eine Fortbildung nach §132 SGB V in Ihrem Betrieb

Die Bedeutung von MD-Schulungen für das Pflegepersonal

In der Gesundheitsbranche sind die Kompetenz und die Bereitschaft des Pflegepersonals von größter Bedeutung. Um höchste Pflegestandards zu gewährleisten, sind in Deutschland regelmäßige Fortbildungen gesetzlich vorgeschrieben, und zwar nach §132 SGB V. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Bedeutung diese Schulungen haben, was sie beinhalten und wie die Rennecke-Medic GmbH Ihre Einrichtung dabei unterstützen kann, diese wichtigen Anforderungen zu erfüllen.

Vorteile regelmäßiger Fortbildungen nach §132 SGB V

Sicherstellung von Compliance und Qualität

Teammitglieder einer ambulanten Pflege, die Ihre Hände aufeinanderlegen.Nach §132 SGB V muss sich das Pflegepersonal regelmäßig fortbilden, um die Qualität und Sicherheit der pflegerischen Versorgung zu erhalten. Der Medizinische Dienst (MD) prüft im Auftrag der Pflegekassen die Einhaltung dieser Fortbildungspflicht durch regelmäßige Qualitätsprüfungen sicherzustellen. Diese Prüfungen sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, zu überprüfen, ob das Pflegepersonal über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, um eine effektive und sichere Pflege zu gewährleisten.

Qualitätssicherung in Notfallsituationen

Eine der wichtigsten Komponenten der MD-Ausbildung ist die Erste Hilfe. Regelmäßige Erste-Hilfe-Schulungen stellen sicher, dass das Pflegepersonal in der Lage ist, Notfallsituationen kompetent und sicher zu bewältigen. Dieser Aspekt der Ausbildung ist von entscheidender Bedeutung, da er das Pflegepersonal darauf vorbereitet, in Notfällen schnell und effektiv zu handeln und so das Wohl der Patienten zu gewährleisten.

Allgemeines Vorgehen bei einem Notfall und Notruf

Das Verständnis des korrekten Ablaufs während eines Notfalls ist entscheidend. Dieser Abschnitt des Kurses enthält klare Anweisungen für den Umgang mit Notfällen, einschließlich des Absetzens von Notrufen.

Umfassender Kursinhalt der Fortbildung nach §132 SGB V

Die von der Rennecke-Medic GmbH angebotenen Kurse decken ein breites Spektrum an Themen ab, die für das Pflegepersonal wichtig sind. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Kursinhalte:

Auffinden und Erkennen einer bewusstlosen Person

  • Das Pflegepersonal wird darin geschult, bewusstlose Personen schnell zu erkennen und zu beurteilen, um ein rechtzeitiges und angemessenes Eingreifen zu gewährleisten.

Herz-Lungen-Wiederbelebung (CPR)

  • Die Herz-Lungen-Wiederbelebung ist eine lebensrettende Technik, die jede Pflegefachkraft beherrschen muss. Dieses Modul bietet praktische Übungen zur effektiven Durchführung der HLW.

Frühdefibrillation (AED)

Erkennen und Reagieren auf Herzinfarkt und Schlaganfall

  • Frühzeitiges Erkennen und Reagieren auf Herzinfarkte und Schlaganfälle kann Leben retten. In diesem Modul wird das Pflegepersonal über die Anzeichen und Symptome dieser Erkrankungen und die entsprechenden Sofortmaßnahmen unterrichtet.

Sicherung der Atemwege

  • Die Aufrechterhaltung freier Atemwege ist für die Notfallversorgung von grundlegender Bedeutung. Dieser Abschnitt behandelt Techniken, die sicherstellen, dass die Atemwege frei bleiben.

Kontrolle des Bewusstseins, der Atmung und des Kreislaufs

  • Die Überwachung der Vitalzeichen ist bei der Notfallversorgung von entscheidender Bedeutung. In diesem Modul wird das Personal darin geschult, Bewusstsein, Atmung und Kreislauf zu beurteilen und zu kontrollieren.

Umgang mit gängigen Krankheitsbildern

Notfalltraining in einer Arztpraxis (Beatmung mit Ambubeutel)Dieser Abschnitt behandelt eine Reihe von häufigen klinischen Szenarien, darunter:

  • Apoplexie (Schlaganfall)
  • Akutes Koronarsyndrom
  • Diabetes
  • Atemnot

Wundversorgung und Frakturen

  • Die richtige Wundversorgung und das Management von Frakturen sind wichtige Fähigkeiten für das Pflegepersonal. Dieses Modul bietet eine praktische Ausbildung in diesen Bereichen.

Notfallmanagement und organisatorische Maßnahmen

  • Ein effektives Notfallmanagement erfordert Organisation und Planung. Dieser Abschnitt vermittelt dem Pflegepersonal die Fähigkeiten, um Notfälle effizient zu bewältigen.

Vorteile der Zusammenarbeit mit der Rennecke-Medic GmbH

Die Wahl der Rennecke-Medic GmbH für Ihre MDK-Schulung bietet Ihnen mehrere Vorteile:

Professionelles Material

Unsere Kurse verwenden hochwertiges, professionelles Schulungsmaterial, um eine effektive Lernerfahrung zu gewährleisten.

Erfahrene Fachleute

Unsere Trainer sind hochspezialisierte Fachleute aus dem Bereich der Notfallmedizin, die eine Fülle von Wissen und praktischer Erfahrung in die Kurse einbringen.

Flexibilität

Wir bieten flexible Schulungstermine an, die auf die Bedürfnisse Ihrer Einrichtung zugeschnitten sind, so dass Ihr Tagesgeschäft nur minimal gestört wird.

Qualitätssicherung

Indem Sie Ihr Personal regelmäßig schulen, erfüllen Sie die Anforderungen des MD und sichern die Qualität Ihrer Pflegeeinrichtung. Dies steigert nicht nur die Kompetenz Ihrer Mitarbeiter, sondern bereitet Ihre Einrichtung auch auf MD-Prüfungen vor.

Kursdauer und Kosten der Fortbildung nach §132 SGB V

Die von der Rennecke-Medic GmbH angebotene MD-Schulung ist so konzipiert, dass sie sowohl umfassend als auch zeitsparend ist:

  • Dauer: 4 Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten, insgesamt 3 Stunden.
  • Preis: 44,99 € pro Person (steuerfrei nach §4 UStG).

Buchungs- und Anmeldeprozess der Fortbildung nach §132 SGB V

Glückliches Kind, das vor einem mit Kreide gemalten Sonnenschirm liegtDie Buchung und Anmeldung zu unseren MD-Kursen ist ganz einfach:

  1. Anfrage: Kontaktieren Sie uns über unsere Website, um einen Termin zu vereinbaren.
  2. Terminabsprache: Wir berücksichtigen Ihre Terminwünsche und planen das Training entsprechend.
  3. Registrierungslink: Sobald der Termin vereinbart ist, erhalten Sie einen individuellen Anmeldelink für Ihren persönlichen MD-Kurs, über den Sie alle Teilnehmer anmelden können.

Richtlinien und Prüfungen durch den MD der Fortbildung nach §132 SGB V

Häufigkeit der Kurse

Um die Anforderungen des MD zu erfüllen, muss das Pflegepersonal mindestens alle zwei Jahre eine vierstündige Fortbildung absolvieren. Durch diese regelmäßigen Schulungen wird sichergestellt, dass das Personal immer auf dem neuesten Stand der Praktiken und Protokolle ist.

Prüfung durch den MDK

Der MD prüft im Rahmen gesetzlicher Qualitätsprüfungen, um die Einhaltung der Schulungsanforderungen sicherzustellen und die Qualität der Pflegeeinrichtungen zu beurteilen. Durch die Teilnahme an unseren Kursen ist Ihre Einrichtung auf diese Prüfungen gut vorbereitet und Sie können einen hohen Pflegestandard aufrechterhalten.

Fazit

Pflegekraft die lächelt

Die regelmäßige Fortbildung nach §132 SGB V ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein entscheidender Aspekt für die Aufrechterhaltung einer hochwertigen Pflege. Die umfassenden gesetzlich geforderten Notfallfortbildungen der Rennecke-Medic GmbH sorgen dafür, dass Ihr Pflegepersonal auf Notfälle gut vorbereitet ist und die höchsten Pflegestandards aufrechterhalten kann.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Einrichtung die Qualitätsprüfung durch den MD erfüllt und Ihr Personal auf jeden Notfall vorbereitet ist, nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um Ihren Schulungstermin zu vereinbaren. Besuchen Sie unsere Website oder setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung, um mehr über unsere Angebote zu erfahren und darüber, wie wir Ihnen helfen können, hervorragende Pflegeleistungen zu erbringen.

Übernehmen Sie Verantwortung

Sind Sie bereit, die Qualität der Pflege in Ihrer Einrichtung zu verbessern? Kontaktieren Sie uns untenstehend noch heute, um Ihre Pflichtfortbildung nach §132 SGB V zu buchen. Statten Sie Ihr Pflegepersonal mit den Fähigkeiten und Kenntnissen aus, die es braucht, um die bestmögliche Pflege zu leisten.

Bleiben Sie informiert und lernen Sie weiter – in unseren anderen Blogbeiträgen finden Sie weitere Einblicke und Tipps zur Aufrechterhaltung hoher Standards in der Pflege. Indem Sie mit der Rennecke-Medic GmbH zusammenarbeiten, investieren Sie in die Zukunft Ihrer Gesundheitseinrichtung und in das Wohlbefinden Ihrer Patienten.

Häufig gestellte Fragen zu Fortbildungen nach §132 SGB V

Wer prüft die Fortbildungspflicht in der ambulanten Pflege?

Die Einhaltung der Fortbildungspflicht wird durch den Medizinischen Dienst (MD) im Auftrag der Pflegekassen überprüft. Bei jeder Qualitätsprüfung kontrolliert der MD durch die Transparenzfrage 31, ob es einen Fortbildungsplan für die ambulante Pflegeeinrichtung gibt und ob das Pflegepersonal die vorgeschriebenen Fortbildungen absolviert hat.

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Fragen zur Vorbereitung auf die nächste MD-Prüfung haben!

 

Wie oft muss eine Fortbildung nach §132 SGB V gemacht werden?

Die Ergänzung zum Rahmenvertrag aus §132 SGB V verpflichtet Beschäftigte in der Pflege zu mindestens acht Fortbildungsstunden im Jahr. Speziell für die Notfallschulung zur „Ersten Hilfe“ gilt eine Pflicht zur Teilnahme alle zwei Jahre.

Um die Anforderungen des MD zu erfüllen, muss das Pflegepersonal mindestens alle zwei Jahre eine vierstündige Fortbildung absolvieren. Durch diese regelmäßigen Schulungen wird sichergestellt, dass Ihr Personal immer auf dem neuesten Stand der Praktiken und Protokolle ist.

Gehen wir gemeinsam nach vorn und halten Sie Ihr Team stets auf dem aktuellen Wissensstand!

 

Was verlangt der MD bei Qualitätsprüfungen?

Bei Qualitätsprüfungen untersucht der MD verschiedene Qualitätsbereiche. Im Bereich „Dienstleistung und Organisation“ wird überprüft, welche Fortbildungen die Angestellten durchlaufen haben, beispielsweise Erste-Hilfe-Kurse. Der MD erwartet:

  • Einen schriftlichen, bereits im Vorjahr ausgearbeiteten Fortbildungsplan für alle Mitarbeiter
  • Nachweis über die Teilnahme an den vorgeschriebenen Fortbildungen
  • Sicherstellung der fachlichen Qualifikation durch geplante Fort- und Weiterbildung
  • Einhaltung der Fortbildungspflicht zur „Ersten Hilfe“ alle zwei Jahre

Stellen die Qualitätsprüfer Mängel fest, schlagen sie Verbesserungsmaßnahmen vor. Werden diese Mängel nicht beseitigt, können die Landesverbände der Pflegekassen die Vergütung kürzen oder die Pflegedienstleitung zu weiteren Fortbildungsmaßnahmen verpflichten.

Ich biete individuelle, maßgeschneiderte Fortbildungen an, die allen Anforderungen des MD entsprechen. Sprechen Sie mich gerne an!