Warum sind Erste-Hilfe-Kurse für Unternehmen und Bildungseinrichtungen wichtig?
Sowohl in Betrieben als auch in Bildungseinrichtungen sind regelmäßig geschulte Ersthelfer essenziell, um im Notfall schnell und richtig reagieren zu können. In Deutschland sind Unternehmen und Betreuungseinrichtungen gesetzlich dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern bereitzustellen.
Glücklicherweise müssen Betriebe und Einrichtungen diese Schulungen häufig nicht selbst finanzieren – Unfallversicherungsträger wie Berufsgenossenschaften (BG) oder Unfallkassen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise.
Doch die Abrechnung mit diesen Trägern bringt oft viele Fragen mit sich. Welche Dokumente sind erforderlich? Wo muss die Kostenübernahme beantragt werden? Wie läuft die Abrechnung ab?
Rennecke-Medic, Ihr DGUV-zertifizierter Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse, erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie die Kostenübernahme reibungslos funktioniert und welche Fehler unbedingt vermieden werden sollten.
Welche Erste-Hilfe-Kurse können über die Unfallversicherungsträger abgerechnet werden?
Die Kostenübernahme durch Unfallversicherungsträger ist insbesondere für zwei Kursformate möglich:
- Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe
- Dieser Kurs richtet sich an Unternehmen und deren Mitarbeiter, die als betriebliche Ersthelfer geschult werden müssen.
- Themenschwerpunkte: Erste Hilfe am Arbeitsplatz, lebensrettende Sofortmaßnahmen, Umgang mit Notfallsituationen im Betrieb.
- Dauer: 9 Unterrichtseinheiten (ca. 7 Stunden)
- Erforderliches Abrechnungsdokument: Das BG-Abrechnungsformular (wird von Rennecke-Medic automatisch für die meisten Berufsgenossenschaften vorausgefüllt bereitgestellt).
- Erste-Hilfe-Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
- Speziell für pädagogisches Personal in Kindergärten, Schulen und anderen Betreuungseinrichtungen.
- Themenschwerpunkte: Erste Hilfe am Kind, Maßnahmen bei Notfällen mit Schutzbefohlenen.
- Dauer: 9 Unterrichtseinheiten (ca. 7 Stunden)
- Erforderliches Abrechnungsdokument: Gutscheine der Unfallkassen, die vorab bei der zuständigen Unfallkasse beantragt werden müssen.
Welche weiteren Erste-Hilfe-Schulungen bietet Rennecke-Medic an?
Neben diesen beiden Kursen bietet Rennecke-Medic ein umfangreiches Schulungsangebot, darunter:
✔️ Notfalltrainings für Arztpraxen – Speziell für medizinisches Personal, um auf Notfälle in der Praxis optimal vorbereitet zu sein.
✔️ Fortbildungen für Pflegepersonal – Schulungen für Pflegekräfte, die den Umgang mit Notfallsituationen in Pflegeheimen oder im häuslichen Umfeld vertiefen.
✔️ Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinanwärter – Notwendige Schulung für den Erwerb eines Führerscheins.
Unser Ziel ist es, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und medizinische Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und bundesweit bestmöglich auf Notfälle vorzubereiten.
Wie funktioniert die Kostenübernahme durch Unfallversicherungsträger?
- Betriebe – Abrechnung über Berufsgenossenschaften
Betriebe sind über eine Berufsgenossenschaft (BG) versichert. Beispiele für Berufsgenossenschaften:
- BGW (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
- BGHM (Holz und Metall)
- VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)
- BG Bau (Bauwirtschaft)
- BGN (Nahrung und Gastgewerbe)
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Abrechnung (Betriebe):
✔️ Anmeldung bei Rennecke-Medic: Nach der Buchung erhält der Betrieb automatisch ein vorausgefülltes Abrechnungsformular per E-Mail, das nur noch ausgedruckt, unterschrieben und am Schulungstag abgegeben werden muss.
✔️ Einige Berufsgenossenschaften verlangen eine vorherige Beantragung: Die BGW und BGN stellen eigene Formulare bereit, die der Betrieb direkt auf den Websites der BGs ausfüllen muss.
✔️ Angabe der Mitgliedsnummer: Seit dem 01.01.2023 sind alle Betriebe über eine 15-stellige Mitgliedsnummer bei ihrer BG identifizierbar. Diese Nummer muss korrekt auf dem Formular angegeben werden.
✔️ Wichtiger Hinweis zur Anzahl der finanzierten Teilnehmer: Die Kostenübernahme variiert je nach Branche. Handwerksbetriebe erhalten oft eine vollständige Kostenübernahme, während Büroarbeitsplätze möglicherweise nur eine begrenzte Anzahl an Ersthelfern finanziert bekommen. Daher sollte der Betrieb vor der Anmeldung bei seiner Berufsgenossenschaft klären, wie viele Mitarbeiter geschult werden können.
- Bildungs- und Betreuungseinrichtungen – Abrechnung über Unfallkassen
Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen sind über eine Unfallkasse versichert. Beispiele:
- Unfallkasse NRW
- Unfallkasse Bayern
- Weitere regionale Unfallkassen
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Abrechnung (Bildungseinrichtungen):
✔️ Gutscheine rechtzeitig beantragen: Die Bildungseinrichtung muss vor dem Kurs selbstständig Gutscheine bei der Unfallkasse beantragen. Diese werden postalisch zugeschickt.
✔️ Vollständig ausgefüllte Gutscheine im Original notwendig: Die Gutscheine müssen am Schulungstag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gegebenenfalls gestempelt im Original vorgelegt werden. Ohne Originalgutschein kann die Kostenübernahme nicht erfolgen!
✔️ Achtung bei fehlerhaften oder unvollständigen Dokumenten: Falls die Unfallkasse die Kostenübernahme ablehnt, wird der Kurs dem Betrieb oder der Einrichtung in Rechnung gestellt.
Warum Rennecke-Medic der ideale Partner für Ihre Erste-Hilfe-Schulung ist
✔️ Flexible Schulungsorte: Wir kommen direkt in Ihren Betrieb oder Ihre Einrichtung – oder Sie nutzen unsere modernen Schulungsräume.
✔️ Einfache Anmeldung & Abrechnung: Automatische Bereitstellung des Abrechnungsformulars für die meisten Berufsgenossenschaften.
✔️ Umfassende Betreuung: Unsere Ansprechpartner helfen Ihnen, alle Fragen rund um die Kostenübernahme und Schulung zu klären.
✔️ Mehr als nur Schulungen: Wir bieten alle Erste-Hilfe- und Arbeitsschutzprodukte, regelmäßige Kontrollen von Erste-Hilfe-Kästen und Wartung von AEDs (Defibrillatoren) an.
Jetzt Erste-Hilfe-Kurs buchen & Kostenübernahme sichern
Egal ob in Nordrhein-Westfalen oder deutschlandweit – Rennecke-Medic ist Ihr professioneller Partner für Erste-Hilfe-Schulungen, Notfalltrainings und Arbeitsschutzlösungen.
Melden Sie Ihr Team jetzt an und profitieren Sie von einer reibungslosen Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger!

Erste-Hilfe-Kurs Kostenübernahme: Alles, was Sie wissen müssen
In der heutigen Arbeitswelt sind regelmäßig geschulte Ersthelfer unverzichtbar, um im Notfall schnell und richtig reagieren zu können. Sowohl in Betrieben als auch in Bildungseinrichtungen besteht eine gesetzliche Verpflichtung, eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern bereitzustellen.
Die gute Nachricht: Oft müssen Unternehmen und Einrichtungen diese wichtigen Schulungen nicht selbst finanzieren. Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen übernehmen häufig die Kosten ganz oder teilweise. Doch wie funktioniert die Erste-Hilfe-Kurs Kostenübernahme genau? Welche Dokumente sind erforderlich und wo muss man die Kostenübernahme beantragen?
Gesetzliche Grundlagen und Verpflichtungen
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Arbeitsschutzvorschriften für 2025 aktualisiert und legt besonderen Wert auf präventive Maßnahmen und Erste-Hilfe-Schulungen. Grundsätzlich gilt:
- Mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer pro 20 Mitarbeiter ist erforderlich.
- In Bildungseinrichtungen muss während der Betriebszeiten geschultes Personal verfügbar sein.
Die Erste-Hilfe-Grundausbildung umfasst:
- 9 Unterrichtseinheiten (ca. 8 Stunden)
- Praktische und theoretische Komponenten
- Eine regelmäßige Auffrischung alle zwei Jahre
Kostenübernahme für Erste-Hilfe-Kurse
Die Erste-Hilfe-Kurs Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften erleichtert Unternehmen die Schulung ihrer Mitarbeiter. Generell übernehmen die Berufsgenossenschaften die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung betrieblicher Ersthelfer. Der Grundkurs kostet durchschnittlich 55,00 Euro pro Teilnehmer.
Spezifische Anforderungen nach Berufsgenossenschaft
Verschiedene Berufsgenossenschaften haben unterschiedliche Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe: Erfordert einen Gutschein, der vorab beantragt werden muss.
- BGW Gesundheitsdienst: Verlangt eine Online-Registrierung und eine personalisierte Teilnehmerliste.
- Unfallkasse Sachsen: Ein separater Kostenübernahme-Antrag ist notwendig.
Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Erste-Hilfe-Kurs Kostenübernahme für Ihr Unternehmen bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Ersthelfer im Betrieb: Vergütung und Anreize
Die Vergütung für Ersthelfer im Betrieb kann als Anreiz dienen, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen. Viele Unternehmen bieten zusätzliche Vergütungen oder Ausgleichsleistungen für Mitarbeiter an, die sich als Ersthelfer zur Verfügung stellen. Dies kann in Form von Zusatzurlaub, Prämien oder anderen Vorteilen geschehen.
Ersthelferausbildung: Anforderungen und Inhalte
Eine fundierte Ersthelferausbildung ist entscheidend für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Kursinhalte umfassen:
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Erkennen und Einschätzen von Gefahrensituationen
- Praktische Übungen zur Ersten Hilfe
- Umgang mit psychischen Notfällen (neuer Schwerpunkt)
Aktuelle Entwicklungen zeigen einen verstärkten Fokus auf psychische Gesundheit und mentale Belastung am Arbeitsplatz. Neue Schwerpunkte in der Ersthelferausbildung beinhalten daher auch Deeskalationstraining und den Umgang mit psychischen Notfällen.
TK Erste-Hilfe-Kurs Kostenübernahme: Was Sie beachten müssen
Die TK Erste-Hilfe-Kurs Kostenübernahme bietet Versicherten zusätzliche Möglichkeiten zur Weiterbildung. Einige Krankenkassen, wie die Techniker Krankenkasse (TK), bieten spezielle Programme zur Förderung von Erste-Hilfe-Kenntnissen an. Diese können eine sinnvolle Ergänzung zur betrieblichen Ersthelferausbildung sein.
Rennecke-Medic: Ihr DGUV-zertifizierter Partner für Erste-Hilfe-Kurse
Als DGUV-zertifizierter Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse bietet Rennecke-Medic umfassende Lösungen für Betriebe und Bildungseinrichtungen. Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Flexible Schulungsorte: Wir kommen direkt in Ihren Betrieb oder Ihre Einrichtung – alternativ können Sie unsere modernen Schulungsräume nutzen.
- Einfache Anmeldung & Abrechnung: Wir stellen automatisch das Abrechnungsformular für die meisten Berufsgenossenschaften bereit.
- Umfassende Betreuung: Unsere Ansprechpartner helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die Kostenübernahme und Schulung.
- Mehr als nur Schulungen: Wir bieten alle Erste-Hilfe- und Arbeitsschutzprodukte, regelmäßige Kontrollen von Erste-Hilfe-Kästen und Wartung von AEDs (Defibrillatoren) an.
Spezielle Kurse von Rennecke-Medic
Neben den Standard-Erste-Hilfe-Kursen bietet Rennecke-Medic spezialisierte Schulungen an:
- Notfalltrainings für Arztpraxen: Maßgeschneidert für medizinisches Personal.
- Fortbildungen für Pflegepersonal: Fokus auf Notfallsituationen in Pflegeheimen oder im häuslichen Umfeld.
- Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinanwärter: Erfüllen die Anforderungen für den Führerscheinerwerb.
Ergänzend zur Präsenzschulung können Erste-Hilfe-Kurse kostenlos online das Wissen auffrischen. Rennecke-Medic bietet hierzu ergänzende Online-Ressourcen an.
Dokumentation und Nachweise
Für eine reibungslose Erste-Hilfe-Kurs Kostenübernahme und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sind folgende Dokumente erforderlich:
- Teilnahmebescheinigungen der Ersthelfer
- Aktualisierte Liste der betrieblichen Ersthelfer
- Nachweis über regelmäßige Auffrischungskurse
Rennecke-Medic unterstützt Sie bei der korrekten Dokumentation und stellt sicher, dass alle notwendigen Nachweise vorliegen.
Sichern Sie sich jetzt Ihre Erste-Hilfe-Kurs Kostenübernahme
Die BGW Erste-Hilfe-Kurs Kostenübernahme ist besonders relevant für Beschäftigte im Gesundheitswesen, aber auch andere Branchen profitieren von den Angeboten ihrer Berufsgenossenschaften. Nutzen Sie die Möglichkeit der Kostenübernahme und investieren Sie in die Sicherheit Ihres Unternehmens oder Ihrer Einrichtung.
Kontaktieren Sie Rennecke-Medic noch heute, um Ihre Erste-Hilfe-Schulung zu planen und von unserer Expertise zu profitieren. Gemeinsam sorgen wir für bestmögliche Vorbereitung auf Notfälle und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.