Betriebliche Ersthelfer Ausbildung von Rennecke-Medic

Deutschlandweit!

Ein umfassender Überblick für Unternehmen & Betriebe

Ersthelfer im Betrieb. Bundesweite Ausbildung bei Rennecke-Medic

Jeder Betrieb in Deutschland ist laut DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention” verpflichtet, eine Mindestanzahl an Ersthelfern im Unternehmen bereitzustellen. Die Ersthelfer Betrieb gesetzliche Verpflichtung basiert auf der Erkenntnis, dass schnelle Hilfe im Notfall entscheidend sein kann. Diese Vorgabe dient nicht nur der gesetzlichen Absicherung, sondern schützt auch die Mitarbeiter im Ernstfall.

In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige zur gesetzlichen Verpflichtung für Ersthelfer in Betrieben: von den rechtlichen Grundlagen über die erforderliche Anzahl bis hin zu Kosten, Schulungsinhalten und praktischen Umsetzungstipps.

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DGUV Vorschrift 1 Ersthelfer: Die rechtliche Grundlage verstehen

Erste-Hilfe in einem Unternehmen

Die DGUV Vorschrift 1 Ersthelfer Regelung definiert klar, wie viele ausgebildete Ersthelfer in einem Betrieb vorhanden sein müssen. Diese Vorschrift ist für alle Unternehmen in Deutschland verbindlich und stellt sicher, dass im Notfall schnell und kompetent Erste Hilfe geleistet werden kann.

Die Ersthelfer gesetzliche Grundlage ist in der DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention” verankert. Diese Vorschrift gilt für sämtliche Betriebe – unabhängig von Branche, Größe oder Mitarbeiterzahl. Ob Büro, Handwerksbetrieb, Industrie, Gastronomie, Pflegeeinrichtung oder Einzelhandel – jedes Unternehmen muss diese Vorgaben erfüllen.

Besonders wichtig: Hochrisiko-Branchen wie Bau, Chemie oder Produktion unterliegen erweiterten Schulungsanforderungen, da hier das Unfallrisiko naturgemäß höher ist.

Mit Rennecke-Medic als offiziell zertifiziertem Anbieter (Nr. 8.1890) ist Ihr Betrieb auf der sicheren Seite. Unsere Zertifizierung wird von allen Berufsgenossenschaften anerkannt, und wir bieten Inhouse-Schulungen ab 10 Teilnehmern direkt in Ihrem Betrieb an. Die Anmeldung gestaltet sich einfach, da wir die Formalitäten mit Ihrer Berufsgenossenschaft übernehmen.

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Anzahl Ersthelfer Unternehmen: So viele Ersthelfer benötigen Sie

Die vorgeschriebene Anzahl Ersthelfer Unternehmen hängt von der Betriebsgröße und Branche ab. Die DGUV gibt hierzu klare Vorgaben:

  • Betriebe mit 2 bis 20 Beschäftigten: Mindestens 1 Ersthelfer
  • Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten:
    • Verwaltung & Handel: Mindestens 5% der Mitarbeiter
    • Handwerk, Industrie, Produktion: Mindestens 10% der Mitarbeiter

Für die korrekte Anzahl Ersthelfer Unternehmen gilt: Bei 2-20 Mitarbeitern mindestens ein Ersthelfer, bei mehr als 20 Mitarbeitern je nach Branche 5-10% der Belegschaft. Diese Quoten stellen sicher, dass auch bei Urlaub, Krankheit oder Schichtarbeit immer ausreichend Ersthelfer verfügbar sind.

Warum ist die richtige Anzahl an Ersthelfern wichtig?

Die Einhaltung der vorgeschriebenen Ersthelferquote bietet mehrere entscheidende Vorteile:

  1. Gesetzliche Sicherheit – Sie erfüllen die Vorgaben der Berufsgenossenschaften und vermeiden mögliche Bußgelder
  2. Reduziertes Haftungsrisiko für Arbeitgeber durch nachweisbare Erfüllung der Sorgfaltspflicht
  3. Schnelles Handeln im Ernstfall kann Leben retten und schwerwiegende Folgen verhindern

Wenn Sie nicht sicher sind, wie viele Ersthelfer Ihr Betrieb benötigt, beraten wir Sie gerne kostenlos. Jeder Arbeitgeber muss die Ersthelfer Betrieb gesetzliche Verpflichtung erfüllen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Ersthelfer Schulung Kosten: Finanzierung und Fördermöglichkeiten

Die Ersthelfer Schulung Kosten werden in vielen Fällen vollständig von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Dies ist eine gute Nachricht für Unternehmen, da so keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen.

Berufsgenossenschaft Kostenübernahme Ersthelfer: Bis zu 100% möglich

Symbol für die Notwendigkeit eines Ersthelfer-Kurses im BetriebDie Berufsgenossenschaft Kostenübernahme Ersthelfer ist ein wichtiger wirtschaftlicher Vorteil für Unternehmen. Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernehmen die Kosten für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer vollständig.

Folgende Berufsgenossenschaften übernehmen in der Regel die Schulungskosten:

  • BGW (Gesundheitsdienst & Wohlfahrtspflege)
  • BG BAU (Bauwirtschaft)
  • BG ETEM (Energie, Textil, Elektro, Medien)
  • BG Verkehr (Logistik, Transport, Spedition)
  • BG Holz und Metall (Handwerk & Industrie)
  • VBG (Versicherung, Verwaltung, Bürobetriebe)
  • BG RCI (Rohstoffe & chemische Industrie)
  • BG Nahrungsmittel & Gastgewerbe (Bäckereien, Gastronomie, Lebensmittelproduktion)
  • BG Bergbau
  • Unfallkassen für öffentliche Einrichtungen, Schulen & Behörden

Informieren Sie sich rechtzeitig über die Berufsgenossenschaft Kostenübernahme Ersthelfer, um keine unnötigen Kosten zu tragen. Falls Ihre Berufsgenossenschaft die Kosten nicht übernimmt, bietet Rennecke-Medic den Kurs zum günstigen Festpreis von nur 54,99 € pro Teilnehmer an – ohne versteckte Kosten. Sie erhalten eine zertifizierte Schulung mit offiziellem Nachweis für Ihr Unternehmen und investieren damit in die Sicherheit und das Verantwortungsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter.
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Wie funktioniert die Abrechnung?

Der Abrechnungsprozess gestaltet sich unkompliziert:

  1. Anmeldung der Schulung bei Rennecke-Medic
  2. Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
  3. Erste-Hilfe-Schulung in Ihrem Betrieb oder unserem Schulungszentrum
  4. Rennecke-Medic rechnet direkt mit der BG ab – Sie müssen nichts weiter tun!

Unser Service umfasst auch die Unterstützung bei der Beantragung der Kostenübernahme, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Betriebliche Ersthelfer Ausbildung: Dauer und Inhalte

Symbol für die Notwendigkeit eines Erste-Hilfe-Kurses im BetriebDie betriebliche Ersthelfer Ausbildung umfasst einen eintägigen Kurs mit neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Diese kompakte Schulung bei Rennecke-Medic entspricht den DGUV-Richtlinien und stellt sicher, dass Ihre Mitarbeiter in kürzester Zeit umfassend auf Notfallsituationen vorbereitet sind.

Eine qualifizierte betriebliche Ersthelfer Ausbildung kann im Notfall Leben retten und das Haftungsrisiko für Arbeitgeber reduzieren. Die Kurse sind praxisnah und zeiteffizient gestaltet, um die Arbeitsabläufe in Ihrem Betrieb so wenig wie möglich zu unterbrechen.

Die Rennecke-Medic Gmbh mit Ihren Hauptsitz in Rees, im Kreis Kleve, NRW bietet bundesweit Inhouse Erste-Hilfe-Kurs ab 10 Teilnehmern direkt in Ihrem Betrieb an. Diese Flexibilität ermöglicht es, dass Ihre Mitarbeiter direkt vor Ort geschult werden können, was Zeit und Reisekosten spart.
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Ersthelfer Auffrischungskurs: Warum regelmäßige Fortbildung wichtig ist

Der Ersthelfer Auffrischungskurs muss alle zwei Jahre absolviert werden, um die Qualifikation aufrechtzuerhalten. Laut DGUV Vorschrift 1 Ersthelfer müssen regelmäßig alle zwei Jahre eine Auffrischungsschulung absolvieren. Diese Fortbildung umfasst ebenfalls neun Unterrichtseinheiten und dient dazu, das Wissen zu aktualisieren und praktische Fähigkeiten zu vertiefen.

Ein regelmäßiger Ersthelfer Auffrischungskurs stellt sicher, dass Ihre Mitarbeiter im Notfall richtig handeln können. Die Vorteile der regelmäßigen Fortbildung mit Rennecke-Medic sind vielfältig:

  • Aktualität: Unsere Schulungen berücksichtigen die neuesten Erkenntnisse und Richtlinien im Bereich der Ersten Hilfe.
  • Praxisorientierung: Durch regelmäßige Übungen bleiben Ihre Mitarbeiter sicher im Umgang mit Notfallsituationen.
  • Zertifizierung: Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Ihre Mitarbeiter ein Zertifikat, das die absolvierte Fortbildung dokumentiert.

Anerkannte Ausbildungsstellen für betriebliche Ersthelfer

Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer darf ausschließlich von ermächtigten Stellen durchgeführt werden, die von den Berufsgenossenschaften anerkannt sind. Rennecke-Medic ist eine solche anerkannte Ausbildungsstelle mit der Zertifizierungsnummer 8.1890, wodurch unsere Schulungen den hohen Qualitätsstandards entsprechen und von allen Berufsgenossenschaften anerkannt werden.

Warum Rennecke-Medic als Ausbildungsstelle wählen?

  • Zertifizierung: Unsere Anerkennung durch die DGUV garantiert Ihnen eine qualitativ hochwertige Ausbildung.
  • Erfahrung: Unsere Ausbilder verfügen über langjährige Praxis und vermitteln das Wissen anschaulich und verständlich.
  • Flexibilität: Wir passen unsere Schulungen an die spezifischen Bedürfnisse Ihres Betriebs an.

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Anmeldeverfahren für die Ersthelfer-Ausbildung

Der Anmeldeprozess für die Ersthelfer-Ausbildung bei Rennecke-Medic ist bewusst einfach und kundenfreundlich gestaltet:

  1. Kontaktaufnahme: Sie erreichen uns telefonisch unter +49 157 39332727 oder per E-Mail an service@rennecke-medic.de, um einen passenden Schulungstermin zu vereinbaren.
  2. Anmeldelink: Nach Terminvereinbarung erhalten Sie von uns einen individuellen Anmeldelink, über den Sie die Teilnehmerdaten bequem online eingeben können.
  3. Abrechnungsformular: Nach der Anmeldung senden wir Ihnen automatisch per E-Mail ein Abrechnungsformular zu. Dieses muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und am Schulungstag im Original mitgebracht werden.

Wichtiger Hinweis: Aus Datenschutzgründen können wir den Kontakt zu den Berufsgenossenschaften nicht übernehmen. Bitte beachten Sie, dass einige Berufsgenossenschaften, wie die BGW und die BGN, eigene Abrechnungsformulare verwenden, die Sie direkt auf deren Websites herunterladen müssen.
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Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur Ersthelfer-Ausbildung

Für eine reibungslose Abwicklung der Ersthelfer-Ausbildung benötigen wir folgende Unterlagen:

Hinweis: Bitte bringen Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Originalformular am Tag der Schulung mit. Ohne dieses Formular ist eine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft nicht möglich, und die Kursgebühren müssten direkt vom Betrieb getragen werden.

Erste-Hilfe-Ausstattung Betrieb: Gesetzliche Anforderungen

Notfallsituation im Betrieb. Herzinfarkt eines Mannes.Gemäß § 25 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 sind Arbeitgeber verpflichtet, ausreichendes Erste-Hilfe-Material bereitzustellen. Die Erste-Hilfe-Ausstattung Betrieb richtet sich nach der Betriebsgröße, den vorhandenen Gefahren sowie der Ausdehnung und Struktur des Unternehmens.
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Empfohlene Ausstattung:

  • Verbandkästen nach DIN 13157 oder DIN 13169: Diese Normen definieren den Inhalt von kleinen (DIN 13157) und großen (DIN 13169) Verbandkästen.
  • Ergänzende Materialien: Je nach Gefährdungsbeurteilung können zusätzliche Mittel wie Augenspülflaschen oder spezielle Rettungsgeräte erforderlich sein.

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Platzierung und Kennzeichnung:

  • Erreichbarkeit: Erste-Hilfe-Material sollte so verteilt sein, dass es von ständigen Arbeitsplätzen höchstens 100 m entfernt oder maximal ein Stockwerk höher oder tiefer liegt.
  • Kennzeichnung: Die Aufbewahrungsorte müssen gut sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet sein.

Bei Rennecke-Medic finden Sie eine breite Palette an Erste-Hilfe-Ausstattung, die den aktuellen DIN-Normen entspricht und somit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
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Regelmäßige Überprüfung und Wartung der Erste-Hilfe-Ausstattung

Eine regelmäßige Kontrolle der Erste-Hilfe-Ausstattung ist essenziell, um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Es empfiehlt sich, die Überprüfung mindestens alle sechs Monate durchzuführen.

Worauf ist zu achten?

  • Vollständigkeit: Fehlende oder verbrauchte Materialien müssen umgehend ersetzt werden.
  • Haltbarkeit: Verbandmaterialien haben ein Verfallsdatum und sollten rechtzeitig ausgetauscht werden.
  • Zustand: Beschädigte oder verschmutzte Materialien sind zu ersetzen.

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Dokumentation:

Jede Überprüfung sollte dokumentiert werden, um im Ernstfall die ordnungsgemäße Wartung nachweisen zu können. Dies ist ein wichtiger Teil der Erfüllung der Ersthelfer Betrieb gesetzliche Verpflichtung.

Rennecke-Medic bietet Ihnen nicht nur hochwertige Produkte, sondern unterstützt Sie auch bei der regelmäßigen Überprüfung und Wartung Ihrer Erste-Hilfe-Ausstattung.
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Dokumentation Erste-Hilfe-Leistungen: Rechtssicherheit für Betriebe

Gemäß § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss jede Dokumentation Erste-Hilfe-Leistungen im Betrieb erfasst und die Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.

Warum ist die Dokumentation wichtig?

  • Nachweis: Sie dient als Beleg, dass die Verletzung oder Erkrankung während der Arbeitstätigkeit aufgetreten ist.
  • Rechtsgrundlage: Bei möglichen Spätfolgen kann die Dokumentation als wichtiger Nachweis dienen.

Wie dokumentieren?

  • Meldeblock oder Verbandbuch: Die DGUV Information 204-021 bietet hierfür geeignete Vorlagen.
  • Elektronische Aufzeichnung: Unter geeigneten Bedingungen ist auch eine elektronische Dokumentation zulässig.

Rennecke-Medic bietet passende Dokumentationsmaterialien in unserem Online-Shop an, um Ihnen die Erfassung von Erste-Hilfe-Leistungen zu erleichtern und rechtssicher zu gestalten.

Erste-Hilfe-Raum Anforderungen: Was größere Betriebe beachten müssen

Erste-Hilfe-Situation. Herzdruckmassage bei einem Mann.In größeren Betrieben sind neben dem Erste-Hilfe-Material auch spezielle Erste-Hilfe-Raum Anforderungen zu erfüllen.
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Wann ist ein Erste-Hilfe-Raum notwendig?

  • Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten
  • Betriebe mit besonderen Unfall- oder Gesundheitsgefahren

Anforderungen an den Raum:

  • Lage: Nach Möglichkeit im Erdgeschoss, mit Tragen gut erreichbar und gekennzeichnet.
  • Ausstattung: Mittel zur Ersten Hilfe, Waschgelegenheit mit fließendem Wasser, Liege, Telefon und weitere spezifische Einrichtungen je nach Gefährdungsbeurteilung.

Rennecke-Medic unterstützt Sie bei der Ausstattung Ihres Erste-Hilfe-Raums mit den notwendigen Materialien, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
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Integration von Erste-Hilfe-Maßnahmen in betriebliche Notfallpläne

Eine effektive Erste-Hilfe-Organisation ist ein integraler Bestandteil des betrieblichen Notfallmanagements. Die Ersthelfer Betrieb gesetzliche Verpflichtung sollte in Ihre Notfallplanung eingebettet sein.

Schritte zur Integration:

  • Gefährdungsbeurteilung: Identifizierung potenzieller Notfallszenarien im Betrieb.
  • Notfallplan: Erstellung eines Plans, der Zuständigkeiten, Kommunikationswege und spezifische Maßnahmen festlegt.
  • Schulung: Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter in den Notfallplan und Durchführung von Übungen.

Rennecke-Medic unterstützt Sie bei der Entwicklung eines umfassenden Notfallplans, der die speziellen Anforderungen Ihres Betriebs berücksichtigt.
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Integration von Erste-Hilfe-Schulungen in die betriebliche Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist ein wichtiger Bestandteil der modernen Unternehmensführung. Neben klassischen Maßnahmen wie Bewegungskursen und Ernährungsberatung zählt auch die regelmäßige Erste-Hilfe-Schulung zu den zentralen Präventionsmaßnahmen.
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Warum sollten Erste-Hilfe-Kurse in die Gesundheitsförderung integriert werden?

  • Erhöhte Sicherheit am Arbeitsplatz – geschulte Mitarbeiter können bei Notfällen schnell und richtig handeln.
  • Stärkung des Verantwortungsbewusstseins – Mitarbeiter fühlen sich sicherer und sind motivierter.
  • Besseres Betriebsklima – Wissen um Erste Hilfe fördert den Teamgeist.

Viele Berufsgenossenschaften übernehmen die Teilnahmekosten für alle Angestellten – somit entstehen dem Betrieb keine zusätzlichen Kosten!

Rennecke-Medic bietet maßgeschneiderte Erste-Hilfe-Schulungen, die sich nahtlos in Ihr BGF-Konzept einfügen und zur Erfüllung der Ersthelfer Betrieb gesetzliche Verpflichtung beitragen.

Steuerliche Vorteile durch betriebliche Gesundheitsförderung

gestürzte Frau, die erste Hilfe brauchtUnternehmen können durch Erste-Hilfe-Schulungen nicht nur die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen, sondern auch steuerliche Vorteile nutzen.

Steuerfreie Leistungen nach §3 Nr. 34 EStG:

  • Bis zu 600 € pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei, wenn die Maßnahme die Gesundheitsförderung unterstützt.
  • Zusätzlich zum Arbeitslohn möglich – Kosten für Erste-Hilfe-Schulungen können hierunter fallen.
  • Gilt auch für Schulungen zur Prävention von Arbeitsunfällen – Erste-Hilfe-Kurse zählen dazu.

Viele Berufsgenossenschaften übernehmen bereits die Kursgebühren für alle Angestellten, sodass für den Betrieb keine weiteren Kosten entstehen!

Rennecke-Medic berät Sie gerne dazu, wie Sie Erste-Hilfe-Schulungen steuerlich geltend machen können und gleichzeitig Ihre Ersthelfer Betrieb gesetzliche Verpflichtung erfüllen.
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Branchenspezifische Erste-Hilfe-Schulungen für Betriebe

Jede Branche hat ihre eigenen Risiken – deshalb sollten auch Erste-Hilfe-Kurse darauf abgestimmt sein. Rennecke-Medic bietet branchenspezifische Schulungen an, die sich an den besonderen Anforderungen Ihrer Mitarbeiter orientieren.

Beispiele für spezielle Erste-Hilfe-Kurse:

  • Bau & Handwerk – Schwerpunkt auf Sturzverletzungen, Wundversorgung, Arbeiten mit Maschinen.
  • Gastronomie & Lebensmittelindustrie – Hygienemaßnahmen bei Verletzungen, Brandwunden, Schnittverletzungen.
  • Büro & Verwaltung – Maßnahmen bei Herzinfarkt, Schlaganfall und Stressreaktionen.
  • Transport & Logistik – Erste Hilfe bei Unfällen im Straßenverkehr und bei schwerem Heben.

Viele Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für alle Angestellten, unabhängig von der Branche!

Rennecke-Medic passt Ihre Erste-Hilfe-Schulung individuell an Ihr Unternehmen an und hilft Ihnen dabei, die Ersthelfer Betrieb gesetzliche Verpflichtung branchengerecht zu erfüllen.
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Erfolgsgeschichten: Wie Unternehmen von Erste-Hilfe-Schulungen profitieren

Viele Unternehmen, die regelmäßige Erste-Hilfe-Schulungen durchführen, berichten von positiven Effekten:

Ein Logistikunternehmen nach einem Notfall:

“Dank der schnellen Reaktion eines geschulten Mitarbeiters konnte ein Herzstillstand noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes erfolgreich behandelt werden.”

Ein Industriebetrieb nach einem Arbeitsunfall:

“Unsere Mitarbeitenden waren durch die Schulung vorbereitet und wussten sofort, was zu tun ist. Die schnelle Versorgung hat Schlimmeres verhindert.”

Ein Bürogebäude nach einer plötzlichen Erkrankung:

“Ein Kollege erlitt einen Schlaganfall am Arbeitsplatz. Weil unser Team Erste Hilfe leisten konnte, wurde wertvolle Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes gewonnen.”

Viele Berufsgenossenschaften unterstützen Unternehmen dabei, regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeitenden kostenlos anzubieten.

Rennecke-Medic sorgt mit praxisnahen Schulungen dafür, dass Ihr Betrieb vorbereitet ist und die Ersthelfer Betrieb gesetzliche Verpflichtung optimal erfüllt wird.

Häufige Fragen zur Ersten Hilfe im Betrieb

Mädchen, das unter einem auf die Straße gemaltem Schirm liegtDie Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb wirft oft Fragen auf. Hier sind einige der häufigsten Fragen, die Unternehmen beschäftigen:

Wie viele Ersthelfer benötigt mein Betrieb?

Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer richtet sich nach der Größe und Art des Unternehmens:

  • Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten: Mindestens ein Ersthelfer.
  • Verwaltungs- und Handelsbetriebe mit mehr als 20 Beschäftigten: Mindestens 5% der Beschäftigten.
  • Sonstige Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten: Mindestens 10% der Beschäftigten.

Wer trägt die Kosten für die Ausbildung der Ersthelfer?

In der Regel übernehmen die Berufsgenossenschaften die Kosten für die Ausbildung der Ersthelfer. Dies entlastet Ihr Unternehmen finanziell und stellt sicher, dass Sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Wie lange ist die Ausbildung gültig?

Die Ausbildung zum Ersthelfer ist zwei Jahre gültig. Anschließend ist eine Auffrischung erforderlich, um den Status als Ersthelfer aufrechtzuerhalten.

Welche Inhalte werden in der Ausbildung vermittelt?

Die Ausbildung umfasst grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe, wie z.B. die Versorgung von Wunden, das Verhalten bei Bewusstlosigkeit und die Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung.

Rennecke-Medic bietet umfassende Schulungen an, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind und die Erfüllung der Ersthelfer Betrieb gesetzliche Verpflichtung gewährleisten.
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Tipps zur erfolgreichen Umsetzung von Erste-Hilfe-Maßnahmen im Betrieb

Eine effektive Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb erfordert mehr als nur die Ausbildung von Ersthelfern. Hier sind einige Tipps für eine erfolgreiche Umsetzung:

Regelmäßige Übungen und Schulungen

Führen Sie in regelmäßigen Abständen Übungen durch, um die Handlungssicherheit Ihrer Mitarbeiter zu erhöhen. Dies fördert das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und sorgt dafür, dass im Ernstfall schnell und richtig gehandelt wird.

Ausstattung und Zugänglichkeit

Stellen Sie sicher, dass Erste-Hilfe-Materialien gut sichtbar und leicht zugänglich sind. Regelmäßige Überprüfungen der Verbandskästen und anderer Hilfsmittel gewährleisten deren Einsatzbereitschaft.

Sensibilisierung der Mitarbeiter

Fördern Sie eine Kultur der Achtsamkeit und Verantwortungsübernahme. Mitarbeiter sollten wissen, wie sie im Notfall reagieren und wo sie Hilfe finden können.

Rennecke-Medic unterstützt Sie bei der Implementierung einer effektiven Erste-Hilfe-Organisation und bietet maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen, um die Ersthelfer Betrieb gesetzliche Verpflichtung optimal zu erfüllen.

Fazit: Ersthelfer im Betrieb – Eine Investition in Sicherheit und Verantwortung

Erste-Hilfe-Schulung-betriebliche-ErsthelferDie Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zur Ausbildung von Ersthelfern ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch eine wertvolle Investition in die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und die Zukunft Ihres Unternehmens.

Mit Rennecke-Medic als Ihrem Partner für Erste-Hilfe-Schulungen profitieren Sie von:

  • Zertifizierten Schulungen, die von allen Berufsgenossenschaften anerkannt werden
  • Flexiblen Inhouse-Schulungen direkt in Ihrem Betrieb
  • Unterstützung bei der Beantragung der Kostenübernahme
  • Branchenspezifischen Schulungsinhalten, die auf Ihre speziellen Anforderungen zugeschnitten sind

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre betriebliche Erste-Hilfe-Organisation auf ein neues Level zu heben und die Ersthelfer Betrieb gesetzliche Verpflichtung optimal zu erfüllen!

Telefon: +49 157 39332727
E-Mail: service@rennecke-medic.de
Website: www.rennecke-medic.de

Gut zu wissen:

Die Rennecke-Medic Gmbh hat Ihren Hauptsitz in Rees, im Kreis Kleve, NRW mit seinen Gemeinden:
Bedburg-Hau, Emmerich, Geldern, Goch, Issum, Kalkar, Kerken, Kleve, Kranenburg, Rees, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk, Kevelaer, Weeze

Mit unseren Starken Wurzeln im Kreis Kleve, sind wir mit dieser Stärke bundesweit für sie da!

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre individuelle betriebliche Ersthelfer Ausbildung zu buchen!